Geschäfts- und Lieferungsbedingungen 1. Alle von der Verkäuferin genannten Preise verstehen sich netto Kasse zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug. In unseren Preisen ist ein Nachlaß für die Kosten der Entsorgung unserer Transportverpackungen/Lade-hilfsmittel bereits enthalten. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen. Schecks, Wechsel und andere Gegenleistungen werden nur erfüllungshalber angenommen. 2. Die Verkäuferin behält sich das Eigentumsrecht an der von ihr gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller zustehenden Forderungen ausdrücklich vor. Bei Zahlung durch Scheck und/oder Wechsel bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis eine Wertstellung auf dem Konto des Lieferanten aus diesen Wertpapieren erfolgt ist. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so wird die Verkäuferin entsprechend Miteigentümerin. Der Besteller tritt der Verkäuferin schon im voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für die Verkäuferin. Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be- oder verarbeitet wird, bleibt sie in jeder Be- oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware Eigentum der Verkäuferin. Ein Eigentumserwerb des Bestellers gemäß § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller das Eigentum für die Verkäuferin erwirbt und sämtliche gelieferte Ware sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse für die Verkäuferin lediglich verwahrt. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Erfolgt eine Weiterveräußerung, und zwar gleichgültig, ob unbearbeitet oder verarbeitet, vor der vollständigen Bezahlung sämtlicher der Verkäuferin gegen den Besteller zustehenden Forderungen, so darf die Weiterveräußerung nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Zwischen der Verkäuferin und dem Besteller wird bereits jetzt vereinbart, daß alle Ansprüche des Bestellers gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe der Ware, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, hiermit an die Verkäuferin abgetreten sind. 3. Mängelrügen jeder Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Käufer sie sofort bei Empfang der Ware geltend gemacht hat; dasselbe gilt für Bruch und Fehlmengen. Für etwaige Mängel haften wir nur in Höhe des Warenwertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 4. Die Verkäuferin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht nur für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das der Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ansonsten wird die Haftung auf Schäden beschränkt, die durch die Betriebshaftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung der Verkäuferin gedeckt sind. 5. Zur Verfügung gestelltes Leihgut ist innerhalb 14 Tagen fracht- und reparaturfrei zurückzugeben. Bei Überschreitung der Rückgabefrist bleibt die Berechnung von Leihgebühren vorbehalten. In Rechnung gestellte Leihgutpfandbeträge dürfen nicht gekürzt werden; sie sind in voller Höhe mit den übrigen Rechnungsposten zu begleichen. Nach Rückgabe des Leihguts erfolgt Gutschrift des Pfandbetrages. Sind Leihgutpfandbeträge nicht in Rechnung gestellt, erfolgt Nachberechnung bei unvollzähliger Rückgabe der Leihverpackung. 6. Alle Lieferungen erfolgen stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Lieferung durch Abholung gilt die Übernahme der Ware auf der Abgangsstation als vereinbart. Erfüllungsort für Lieferung ist der Ort der Ladung oder die Abgangsstation. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers. Im übrigen gelten die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau Frankfurt/Bonn zusammengestellten und herausgegebenen "Richtlinien für Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse" neueste Fassung, mit Ausnahme der Bestimmungen des § 16. 7. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie vom Käufer zugrunde gelegt werden und wir nicht ausdrücklich widersprochen haben. 8. Für Lieferungen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die COFREUROP-Bedingungen in neuester Fassung. Es gilt das Schiedsgericht an seinem jeweiligen Standort als vereinbart. 9. Gerichtsstand für beide Teile ist Stade. Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der weiteren Bedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel soll durch die Auslegung treten, was der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Kommanditgesellschaft:
Sitz Mittelnkirchen, John Knabbe GmbH, Sitz
Mittelnkirchen, Persönlich haftende
Gesellschaft: |